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Gefälschte Schweizer Handynummern werden seit Juli 2026 gekennzeichnet: was der BACS-Halbjahresbericht zeigt

Seit dem 1. Juli 2026 müssen Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Handynummer zeigen, gekennzeichnet werden, für Festnetznummern gilt das seit Januar 2026. Laut BACS sanken die Meldungen zu Betrugsanrufen im Namen von Behörden im Juli 2026 um mehr als 75 Prozent.

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Seit dem 1. Juli 2026 müssen Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Handynummer anzeigen, von den Fernmeldeanbietern gekennzeichnet werden; für Schweizer Festnetznummern gilt diese Pflicht seit dem 1. Januar 2026. Die Wirkung ist messbar: Laut dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gingen die Meldungen zu betrügerischen Anrufen im Namen von Behörden im Juli 2026 um mehr als 75 Prozent gegenüber den Vormonaten zurück.

Was genau wird gekennzeichnet?

Die Regel steht in den Technischen und administrativen Vorschriften zur Identifikation des anrufenden Anschlusses, die das BAKOM in Ausgabe 4 neu gefasst hat. Laut BAKOM gilt:

  1. Transitanbieterinnen (die Anbieter, über die ein Anruf aus dem Ausland in die Schweiz kommt) müssen eingehende Auslandsanrufe, die eine Schweizer Absendernummer tragen, kennzeichnen. Die Kennzeichnung enthält den Namen der kennzeichnenden Anbieterin.
  2. Ist eine Kennzeichnung technisch nicht möglich, muss die Transitanbieterin die Anrufernummer entfernen.
  3. Die terminierende Anbieterin, also dein eigener Anbieter, kann so gefälschte Nummern besser erkennen. Gestützt auf Art. 26a Abs. 6 der Fernmeldediensteverordnung (FDV) darf sie laut BAKOM bei einem erkannten gefälschten Anruf die Nummer entfernen oder den Anruf unterbinden.

Fristen: Festnetznummern seit 1. Januar 2026, Mobilnummern seit 1. Juli 2026.

Wichtig: Laut BAKOM richtet sich die Kennzeichnung an die Anbieterin, die den Anruf zustellt. Für dich zeigt sie sich vor allem daran, dass ein verdächtiger Anruf ohne Nummer ankommt oder gar nicht durchgestellt wird.

Was zeigt der BACS-Halbjahresbericht?

Der Halbjahresbericht 2026/I, veröffentlicht am 24. August 2026, enthält diese Zahlen:

  • Anrufe, bei denen sich Betrüger mit einer Schweizer Nummer als Behördenvertreter ausgeben, gehörten in den vergangenen Jahren zu den am häufigsten gemeldeten Vorfällen.
  • Von Januar bis Juni 2026 gingen regelmässig über 400 Meldungen pro Monat dazu ein.
  • Im Juli 2026 fielen sie auf unter 100, ein Rückgang um mehr als 75 Prozent.
  • Im ganzen ersten Halbjahr 2026 zählte das BACS 3'817 Meldungen zu «betrügerischen Drohanrufen im Namen von Behörden», 64 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025. Das BACS führt das vor allem auf die verschärfte FDV zurück; die Massnahmen hätten wahrscheinlich schon vor ihrem Inkrafttreten gewirkt, und die Festnetz-Phase im Januar 2026 zeigte bereits einen ersten Effekt.
  • Insgesamt erhielt das BACS im ersten Halbjahr 2026 27'128 freiwillige Meldungen, nach 35'727 im ersten Halbjahr 2025. Am häufigsten waren Betrug (10'759), Phishing (8'877) und Spam (3'965).

Heisst das, Telefonbetrug ist vorbei?

Nein. Der gleiche Bericht hält fest, dass Phishing per Telefon inzwischen zur meistgemeldeten Phishing-Methode geworden ist, nachdem bis Ende 2025 noch klassisches Kreditkarten-Phishing dominierte. Beschrieben werden unter anderem «Callback-Scams» und doppeltes Phishing: zuerst eine gefälschte Paket-Abholaufforderung der Post im Briefkasten mit QR-Code, danach ein Anruf angeblicher Bankmitarbeitender, die «beim Abwehren» helfen wollen. In einigen Fällen kombinierten Betrüger Anrufe mit Besuchen vor Ort. Auch TWINT-Phishing hat seit Mai 2026 deutlich zugenommen.

Die Kennzeichnungspflicht betrifft ausserdem nur Anrufe aus dem Ausland mit Schweizer Nummern. Ein Anruf mit einer ausländischen Nummer oder ein Anruf, der tatsächlich aus der Schweiz kommt, wird dadurch nicht gestoppt.

Wie reagiere ich auf einen verdächtigen Anruf?

Das BACS empfiehlt auf seiner Seite zu Anrufen im Namen von Fake-Behörden:

  1. Anruf sofort abbrechen, besonders bei Tonbandansagen, die dich auffordern, die Taste «1» zu drücken.
  2. Kreditkartendaten genannt? Sofort den Kartenherausgeber kontaktieren und die Karte sperren lassen.
  3. Geld überwiesen? Umgehend die Bank kontaktieren, damit sie die Zahlung eventuell stoppen kann.
  4. Fernwartungsprogramm installiert? Sofort deinstallieren und alle Passwörter auf dem Gerät ändern.
  5. Finanziellen Schaden erlitten? Strafanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.

Bei Anrufen, die mit Konsequenzen drohen, gilt: skeptisch bleiben und im Zweifel den nächsten Polizeiposten selbst kontaktieren. Verdächtige Anrufe kannst du dem BACS über das Meldeformular melden; jede Meldung fliesst in die Statistik ein, auf der Berichte wie dieser beruhen.

Eine App zur Anruferkennung wie NoCall kann zusätzlich anzeigen, ob eine Nummer bereits von anderen gemeldet wurde, gerade bei ausländischen Nummern, die von der neuen Regel nicht erfasst werden.

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Von NoCall-Team
NoCall-Redaktion
3 Min. Lesezeit
#Spoofing#BACS#BAKOM#Kennzeichnungspflicht#falsche Polizei#Fake-Behörden#Anrufe aus dem Ausland#Schweizer Nummer

Quellen und Prüfung

Geprüft:

Nummerierung, Anbieterwerkzeuge und Meldeverfahren können sich ändern. Prüfen Sie sensible Schritte bei der verlinkten offiziellen Stelle.

Artikeldetails

Redaktionelle Inhalte, von NoCall geprüft, mit praktischem Kontext zum Erkennen verdächtiger Anrufe und Nachrichten.

Autor: NoCall-Team3 Min. Lesezeit

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