Telefon-SpamRatgeber

Sterneintrag im Telefonverzeichnis und trotzdem Werbeanrufe? So melden Sie sie dem SECO

Werbeanrufe an Nummern mit Stern (*) im Telefonverzeichnis und, seit 2021, an nicht eingetragene Nummern sind unlauter, ausser Sie sind bereits Kunde oder haben eingewilligt. Melden Sie solche Anrufe über das Beschwerdeformular des SECO; bei genügend Beschwerden kann es Strafanzeige erstatten.

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Ja, auch mit Sterneintrag dürfen Sie keine Werbeanrufe von Firmen erhalten, mit denen Sie keine Geschäftsbeziehung haben und denen Sie nichts erlaubt haben. Solche Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter, und Sie können sie über das Beschwerdeformular des SECO melden.

Was bedeutet der Stern im Telefonverzeichnis?

Mit einem Stern (*) bei Ihrem Eintrag zeigen Sie, dass Sie keine Werbemitteilungen wünschen und dass Ihre Daten nicht für Direktwerbung weitergegeben werden dürfen. Wer diesen Vermerk missachtet, handelt laut SECO unlauter (Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG).

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2021 sind auch Nummern geschützt, die gar nicht im Telefonverzeichnis stehen. Sie werden gleich behandelt wie Einträge mit Stern. Den Stern setzen lassen können Sie bei Ihrem Telefonanbieter.

Wann sind Werbeanrufe trotzdem erlaubt?

Laut SECO gibt es zwei Ausnahmen:

  • Bestehende Geschäftsbeziehung. Firmen, bei denen Sie bereits Kunde sind, dürfen Sie zu Werbezwecken anrufen.
  • Einwilligung. Haben Sie einer Firma erlaubt, Sie anzurufen, zum Beispiel bei der Teilnahme an einem Wettbewerb, darf sie das.

Gerade die Einwilligung wird oft unbemerkt erteilt: Achten Sie bei Wettbewerben und Online-Bestellungen auf das Kleingedruckte.

Woher haben die Callcenter meine Nummer?

Das SECO nennt als typische Quellen Telefonverzeichnisse, Angaben, die Sie bei einem Kauf oder Wettbewerb gemacht haben, Adresshändler, die Listen verkaufen, sowie Systeme, die Nummern zufällig wählen. Bei Zufallswahl nützt auch der beste Sterneintrag nichts gegen den ersten Anruf, wohl aber als Grundlage für eine Beschwerde.

Wie melde ich einen Werbeanruf dem SECO?

  1. Notieren Sie die Angaben direkt nach dem Anruf: Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Name der Firma oder des Callcenters und worum es ging.
  2. Sagen Sie im Gespräch klar, dass Sie aus der Liste gestrichen werden wollen. Das SECO empfiehlt, höflich, aber bestimmt abzulehnen und das Gespräch zu beenden.
  3. Öffnen Sie das Beschwerdeformular für unlautere Geschäftspraktiken. Der Link dazu steht auf der SECO-Seite zu unerbetenen Werbeanrufen.
  4. Erwähnen Sie Ihren Sterneintrag bzw. dass Ihre Nummer nicht eingetragen ist, und dass Sie weder Kunde sind noch eingewilligt haben.
  5. Bei Fragen erreichen Sie das SECO unter [email protected] oder +41 58 462 77 70.

Was macht das SECO mit meiner Beschwerde?

Das SECO kann aufgrund von Beschwerden Strafanzeige bei der kantonalen Staatsanwaltschaft erstatten, die dann ein Verfahren gegen Callcenter und Auftraggeber eröffnen kann. Beschwerden über Anrufe trotz Sterneintrag werden dafür gebündelt.

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen:

  • Das SECO darf nur eingreifen, wenn Kollektivinteressen betroffen sind, also eine gewisse Anzahl Personen. Ihre einzelne Beschwerde zählt deshalb vor allem als Teil eines Musters.
  • Das SECO hat keine gesetzliche Befugnis, Nummern zu sperren.

Sie können zudem selbst bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Je mehr Betroffene dieselbe Firma oder dasselbe Callcenter melden, desto eher sind die Voraussetzungen für ein Eingreifen des SECO erfüllt. Es lohnt sich deshalb, auch einen einzelnen Anruf zu melden, selbst wenn Sie keine direkte Rückmeldung erwarten.

Wie halte ich mir Werbeanrufe sonst vom Leib?

  • Werbeanruf-Filter nutzen. Laut einem Bericht der Netzwoche vom 30. Juni 2026 sind die Werbeanruf-Filter der Telekomanbieter inzwischen standardmässig eingeschaltet; früher musste man sie je nach Anbieter selbst aktivieren. Prüfen Sie im Kundenkonto Ihres Anbieters, ob der Filter aktiv ist.
  • Nummern sperren. Viele Geräte und Anbieter können unterdrückte oder bestimmte Nummern blockieren.
  • Gefälschte Schweizer Nummern erkennen. Seit Anfang 2026 müssen Anbieter Anrufe aus dem Ausland mit mutmasslich gefälschten Schweizer Festnetznummern kennzeichnen, seit dem 1. Juli 2026 gilt das auch für Mobilnummern (Bundesrat, 24.08.2026). Erscheint ein Anruf als «unbekannt», ist Vorsicht angebracht.

Werbeanruf oder Betrug?

Will der Anrufer Bankdaten, Passwörter oder eine Zahlung, oder gibt er sich als Behörde aus, ist es kein Werbeanruf mehr, sondern ein Betrugsversuch. Dann legen Sie auf und wenden sich an die Polizei. Eine App zur Anruferkennung wie NoCall kann bekannte Werbe- und Betrugsnummern schon beim Klingeln kennzeichnen.

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Von NoCall-Team
NoCall-Redaktion
3 Min. Lesezeit
#Sterneintrag#Werbeanrufe#SECO#UWG#Beschwerde#Callcenter#Werbeanruf-Filter

Quellen und Prüfung

Geprüft:

Nummerierung, Anbieterwerkzeuge und Meldeverfahren können sich ändern. Prüfen Sie sensible Schritte bei der verlinkten offiziellen Stelle.

Artikeldetails

Redaktionelle Inhalte, von NoCall geprüft, mit praktischem Kontext zum Erkennen verdächtiger Anrufe und Nachrichten.

Autor: NoCall-Team3 Min. Lesezeit

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