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Anruf vom «Stromversorger»: falsche Rabatte, Rückerstattungen und Tarifwechsel

Jemand gibt sich als dein Elektrizitätswerk, dein Gasversorger oder als «unabhängiger Energieberater» aus: Er verspricht einen günstigeren Tarif, eine Rückerstattung oder warnt vor einer Preiserhöhung. In Wahrheit will er Daten, einen Vertrag oder Geld. So erkennst du es und das tust du.

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Anruf vom «Stromversorger»: falsche Rabatte, Rückerstattungen und Tarifwechsel

«Guten Tag, hier ist Ihr Energieversorger. Ihr Strompreis steigt nächsten Monat stark, aber wir können Ihnen einen Spezialtarif anbieten.» Oder eine SMS: «Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung von CHF 87.40 für zu viel bezahlte Stromkosten. Jetzt beantragen.» Oder ein «unabhängiger Energieberater», der dir am Telefon Einsparungen verspricht und einen Termin bei dir zu Hause will. Gerade in der Schweiz lohnt es sich, solche Angebote mit einer einfachen Frage zu prüfen: Kann ich meinen Stromlieferanten überhaupt wechseln?

Wie funktioniert dieser Betrug?

Der Strommarkt in der Schweiz ist für private Haushalte derzeit nicht geöffnet: Den Strom liefert in der Regel das Elektrizitätswerk deiner Gemeinde oder Region, zu Tarifen, die jährlich festgelegt und veröffentlicht werden. Ähnlich ist es beim Gas, das meist vom lokalen Versorger kommt. Trotzdem gibt es Anrufe und Nachrichten rund um Energie, in mehreren Varianten:

  • Der «günstigere Tarif». Man verspricht dir einen billigeren Stromtarif oder einen «Wechsel» zu einem neuen Anbieter. Dahinter steckt oft ein Vertrag für etwas anderes, etwa ein Energie-«Beratungspaket», ein Abo oder ein Produkt, oder es geht nur darum, deine Daten zu sammeln.
  • Die falsche Rückerstattung. Eine SMS oder E-Mail im Namen deines Elektrizitätswerks oder einer Bundesstelle verspricht Geld zurück. Der Link führt auf eine Phishing-Seite, die Kartendaten oder E-Banking-Zugänge abgreift.
  • Die Drohung. «Ihre Rechnung ist überfällig, wir stellen morgen den Strom ab, wenn Sie nicht sofort bezahlen.»
  • Der Haustürbesuch. Ein angeblicher Techniker oder Berater will den Zähler prüfen, einen Smart Meter einbauen oder dir eine Solaranlage oder Wärmepumpe mit Druck verkaufen.

Woran erkenne ich, dass der Anruf gefälscht ist?

  • Ein Wechsel des Stromlieferanten wird dir als Privatperson angeboten. Das ist für Haushalte heute nicht vorgesehen.
  • Rückerstattung per Link: Echte Gutschriften verrechnet dein Versorger mit der nächsten Rechnung oder überweist sie auf das Konto, das er bereits kennt.
  • Sofortige Zahlung, um eine Abschaltung zu verhindern, per Karte am Telefon, TWINT oder Gutscheinkarte.
  • Fragen nach Kunden-, Konto- oder Kartendaten, die dein Versorger schon hat.
  • Druck und Zeitlimit: «Nur heute», «letzte Gelegenheit».
  • Kein klarer Firmenname oder eine Firma, die auf deiner Stromrechnung nicht vorkommt.

Was tue ich während des Anrufs?

  1. Nenne keine Daten: keine Kundennummer, keine IBAN, keine Kartendaten.
  2. Stimm nichts am Telefon zu. Verlange alles schriftlich.
  3. Leg auf und ruf deinen Versorger selbst an, über die Nummer auf deiner Stromrechnung oder seiner offiziellen Website.
  4. Lass niemanden ohne Anmeldung ins Haus. Echte Zählerablesungen und Installationen werden normalerweise angekündigt; frag im Zweifel beim Versorger nach.
  5. Vergleiche Preise selbst: Die Elektrizitätskommission ElCom veröffentlicht die Stromtarife aller Gemeinden auf ihrer Strompreis-Webseite.

Und wenn ich meine Daten schon herausgegeben oder etwas unterschrieben habe?

  1. Kartendaten oder E-Banking-Zugang genannt? Ruf sofort deine Bank an, über die Nummer auf der Karte, und lass sperren.
  2. Einem Vertrag am Telefon zugestimmt? Bei unaufgeforderten Telefonverkäufen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (Art. 40a ff. Obligationenrecht). Widerrufe schriftlich per Einschreiben und bewahre eine Kopie auf.
  3. Haustürvertrag unterschrieben? Auch hier gilt in der Regel das Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  4. Unlautere Geschäftspraktiken kannst du dem SECO melden, bei Betrug erstattest du Strafanzeige bei der Kantonspolizei; den nächsten Posten findest du über Suisse ePolice.
  5. Informiere deinen echten Versorger, damit er andere Kundinnen und Kunden warnen kann.

Häufige Fragen

Kann mich mein Elektrizitätswerk wirklich anrufen? Ja, etwa wegen einer geplanten Unterbrechung oder eines Termins. Aber es verlangt am Telefon keine Kartendaten und droht nicht mit sofortiger Abschaltung gegen Sofortzahlung. Im Zweifel rufst du selbst über die Nummer auf der Rechnung zurück.

Man hat mein «Ja» aufgezeichnet. Habe ich jetzt einen Vertrag? Ein einzelnes «Ja» beweist keinen Vertrag. Und auch wenn du am Telefon zugestimmt hast, kannst du in der Regel innert 14 Tagen widerrufen.

Ich habe eine SMS über eine Rückerstattung bekommen. Wie prüfe ich das? Klicke nicht auf den Link. Logge dich selbst im Kundenportal deines Versorgers ein oder ruf ihn an. Das BACS erklärt solche Maschen unter Phishing, Vishing, Smishing.

Wie verhindere ich weitere Anrufe? Lass einen Sterneintrag im Telefonverzeichnis setzen und nutze den Spam-Filter deines Anbieters. Das SECO erklärt die Regeln unter Unerbetene Werbeanrufe.

Zusammengefasst

Haushalte in der Schweiz beziehen ihren Strom heute vom lokalen Versorger, und echte Rückerstattungen kommen nicht per Link. Nenne keine Daten, stimm nichts am Telefon zu, prüfe selbst beim Versorger, und widerrufe schriftlich, wenn du schon zugestimmt hast. Melde die Nummer im Verzeichnis der Spam-Nummern von NoCall.

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Von NoCall-Team
NoCall-Redaktion
4 Min. Lesezeit
#Stromversorger#Elektrizitätswerk#Strompreis#Rückerstattung#Energieberater#Vishing

Quellen und Prüfung

Geprüft:

Nummerierung, Anbieterwerkzeuge und Meldeverfahren können sich ändern. Prüfen Sie sensible Schritte bei der verlinkten offiziellen Stelle.

Artikeldetails

Redaktionelle Inhalte, von NoCall geprüft, mit praktischem Kontext zum Erkennen verdächtiger Anrufe und Nachrichten.

Autor: NoCall-Team4 Min. Lesezeit

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