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Falsches Inkasso am Telefon: Drohungen wegen Schulden, die du gar nicht hast

Jemand ruft an, verlangt die sofortige Zahlung einer Schuld, die du nicht kennst, und droht mit Betreibung, Pfändung oder sogar Verhaftung. So funktioniert die Masche, so läuft in der Schweiz eine echte Betreibung ab, und so prüfst du, ob eine Forderung echt ist.

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Falsches Inkasso am Telefon: Drohungen wegen Schulden, die du gar nicht hast

«Hier ist das Inkassobüro. Sie haben eine offene Forderung von 486 Franken. Wenn Sie nicht heute zahlen, leiten wir die Betreibung ein, und morgen steht der Betreibungsbeamte vor Ihrer Tür.» Manchmal geht es um ein angebliches Abo, eine Krankenkassenprämie, eine Online-Bestellung oder einen Kredit, von dem du nie gehört hast. Manchmal fällt sogar das Wort «Polizei». Wer am Telefon mit Verhaftung droht und sofortige Zahlung per Karte, TWINT oder Gutscheinkarte verlangt, ist kein seriöses Inkasso.

Wie funktioniert die Masche?

  • Erfundene Schulden. Die Täter haben deinen Namen und vielleicht deine Adresse, etwa aus einem Datenleck, und erfinden eine Forderung dazu.
  • Echte Firmennamen. Sie nennen Namen bekannter Inkassofirmen, Krankenkassen oder Onlineshops, um glaubwürdig zu wirken.
  • Massiver Druck. Pfändung, Lohnpfändung, Einträge im Betreibungsregister, Polizei.
  • Sofortige Zahlung auf ein unbekanntes Konto, per Karte am Telefon, per TWINT oder mit Gutscheinkarten.

Daneben gibt es echte Inkassofirmen, die hartnäckig sind. Auch bei ihnen musst du nichts zahlen, was du nicht schuldest, und du hast klare Rechte.

Wie erkenne ich ein falsches Inkasso?

  • Keine schriftliche Forderung. Echte Gläubiger und Inkassobüros schicken Rechnungen und Mahnungen per Post oder E-Mail, mit Firmenname, Adresse, ursprünglichem Gläubiger und Belegen.
  • Drohung mit Polizei oder Verhaftung. Wegen einer privaten Schuld wird in der Schweiz niemand verhaftet.
  • Bezahlung sofort am Telefon oder mit Gutscheinkarten.
  • Keine Auskunft über den Ursprung der Schuld.
  • Unbekanntes Konto, oft im Ausland.

Welche Rechte habe ich?

Wichtig zu wissen: Ein Inkassobüro kann selbst nichts pfänden. Zwangsvollstreckung läuft in der Schweiz über das staatliche Betreibungsamt:

  • Eine Betreibung beginnt mit einem Zahlungsbefehl, den das Betreibungsamt dir offiziell zustellt, nicht mit einem Anruf.
  • Gegen einen Zahlungsbefehl kannst du innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, wenn du die Forderung bestreitest. Dann muss der Gläubiger seine Forderung auf dem Rechtsweg durchsetzen.
  • Du darfst Belege verlangen: Vertrag, Rechnung, Mahnungen, Abtretung an das Inkassobüro.
  • Zusätzliche Inkassogebühren sind oft umstritten. Die Stiftung für Konsumentenschutz informiert dazu und berät bei Problemen.

Was tue ich sofort, wenn sie anrufen?

  1. Zahle nichts am Telefon und gib keine Karten- oder Kontodaten heraus.
  2. Verlange die Forderung schriftlich, mit Firmenname, Adresse und Belegen.
  3. Prüfe die Firma selbst: Suche ihre Kontaktdaten auf der offiziellen Website und frag dort nach, ob die Forderung existiert.
  4. Frag beim ursprünglichen Gläubiger nach, etwa bei deiner Krankenkasse oder dem genannten Shop.
  5. Bestätige keine Daten, die der Anrufer nennt, und nenne keine neuen.
  6. Notiere Nummer, Name und Uhrzeit.

Und wenn ich schon bezahlt oder Daten herausgegeben habe?

  1. Ruf sofort deine Bank an über die Nummer auf der Karte oder in der App. Bei frischen Zahlungen besteht manchmal eine Chance, sie zu stoppen. Lass Karten sperren, wenn du Kartendaten genannt hast.
  2. Hast du Gutscheinkarten gekauft, kontaktiere sofort den Herausgeber.
  3. Erstatte Strafanzeige bei der Kantonspolizei. Den nächsten Posten findest du über Suisse ePolice.
  4. Rechne mit weiteren Anrufen: Wer einmal zahlt, wird oft wieder kontaktiert.

Wo zeige ich das an?

  • Strafanzeige bei der Kantonspolizei, bei Betrug oder Drohungen.
  • Unlautere Geschäftspraktiken eines Inkassounternehmens kannst du dem SECO melden.
  • Hintergrund zu betrügerischen Anrufen bietet das BACS unter Phishing, Vishing, Smishing.

Häufige Fragen

Sie kannten meinen vollen Namen und mein Geburtsdatum. Beweist das nicht, dass es echt ist? Nein. Solche Daten stammen oft aus Datenlecks. Entscheidend ist eine schriftliche, belegte Forderung.

Kann die Polizei wegen einer Schuld zu mir nach Hause kommen? Wegen einer privaten Geldschuld nicht. Betreibungen laufen über das Betreibungsamt, mit offiziellen Schreiben.

Und wenn ich wirklich eine alte Schuld habe? Dann lass sie dir schriftlich belegen, prüfe sie und zahle nur auf das Konto, das in den offiziellen Unterlagen des Gläubigers steht. Bei Unsicherheit hilft eine Schuldenberatung in deinem Kanton.

Sie rufen weiter an, obwohl ich blockiere. Was tun? Dokumentiere die Anrufe, blockiere neue Nummern und erstatte bei Drohungen Anzeige.

Zusammengefasst

Echte Schulden kommen schriftlich, echte Betreibungen über das Betreibungsamt, und gegen einen Zahlungsbefehl kannst du Rechtsvorschlag erheben. Wer am Telefon droht und sofort Geld will, ist verdächtig. Zahle nichts, verlange Belege und erstatte Anzeige. Melde die Nummer im Verzeichnis der Spam-Nummern von NoCall.

N
Von NoCall-Team
NoCall-Redaktion
3 Min. Lesezeit
#Inkasso#falsche Schulden#Betreibung#Zahlungsbefehl#Rechtsvorschlag#Vishing

Quellen und Prüfung

Geprüft:

Nummerierung, Anbieterwerkzeuge und Meldeverfahren können sich ändern. Prüfen Sie sensible Schritte bei der verlinkten offiziellen Stelle.

Artikeldetails

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Autor: NoCall-Team3 Min. Lesezeit

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