Telefonbelästigung: wiederholte Anrufe oder Nachrichten – was tun?
Jemand ruft dich immer wieder an oder schreibt dir, mit eigener oder unterdrückter Nummer, und hört nicht auf, auch wenn du darum bittest. Schritt für Schritt: wie du dokumentierst, blockierst und Anzeige erstattest.
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Telefonbelästigung: wiederholte Anrufe oder Nachrichten – was tun?
Das Handy klingelt wieder. Unterdrückte Nummer, oder die Nummer einer Person, mit der du nichts mehr zu tun haben willst. Manchmal ist niemand dran, manchmal wird geschwiegen, beleidigt oder gedroht. Dazu Nachrichten zu jeder Tages- und Nachtzeit. Du hast gebeten, damit aufzuhören, und es geht trotzdem weiter. Du musst das nicht aushalten. Hier erfährst du, wie du es dokumentierst, blockierst und anzeigst.
Wann ist es Belästigung und nicht nur lästig?
Ein einzelner unerwünschter Werbeanruf ist ärgerlich, aber keine Belästigung im eigentlichen Sinn. Anders ist es, wenn:
- die Anrufe oder Nachrichten wiederholt kommen, obwohl du klar gesagt hast, dass du keinen Kontakt willst;
- sie dich beunruhigen, einschüchtern oder in deinem Alltag einschränken, etwa beim Schlafen oder bei der Arbeit;
- sie Beleidigungen, Drohungen oder sexuelle Inhalte enthalten;
- die Person auch über andere Kanäle Kontakt sucht: soziale Netzwerke, E-Mail, vor deiner Tür.
Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt dafür mehrere Bestimmungen, etwa den Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Belästigung (Art. 179septies StGB), Drohung oder Nötigung. Welche zutrifft, beurteilen Polizei und Staatsanwaltschaft. Wichtig für dich: Manche dieser Delikte werden nur auf Strafantrag verfolgt, und dafür gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten, ab dem Zeitpunkt, an dem du weisst, wer dahintersteckt.
Was tue ich jetzt sofort?
- Antworte nicht mehr. Jede Reaktion, auch wütend, kann den Täter bestärken. Sag einmal klar und schriftlich, dass du keinen Kontakt willst, und dann nichts mehr.
- Dokumentiere alles: Datum, Uhrzeit, Nummer (oder «unterdrückt»), Dauer, Inhalt. Mach Screenshots des Anrufprotokolls und der Nachrichten. Bewahre Combox-Nachrichten auf.
- Blockiere die Nummer auf deinem Handy, in WhatsApp und in sozialen Netzwerken. Sichere die Beweise vorher.
- Unterdrückte Nummern: Viele Handys bieten eine Funktion, Anrufe ohne Nummer oder von unbekannten Nummern stummzuschalten. Frag deinen Anbieter nach Sperr- und Filteroptionen; das BAKOM gibt einen Überblick unter Ruhe vor unerbetenen Werbeanrufen.
- Informiere dein Umfeld, damit Familie, Freunde oder Arbeitgeber nicht unbeabsichtigt Informationen weitergeben.
- Bei unmittelbarer Gefahr: Ruf sofort 117 an.
Wie zeige ich es an?
- Geh zur Kantonspolizei mit deinen Aufzeichnungen und Screenshots. Den nächsten Posten und Online-Angebote findest du über Suisse ePolice. Sag ausdrücklich, dass du Strafantrag stellen willst.
- Unterdrückte Nummer? Erzähl das bei der Anzeige. Die Strafverfolgungsbehörden können im Rahmen eines Verfahrens bei den Anbietern Angaben zur Herkunft der Anrufe einholen. Frag auch deinen Mobilfunkanbieter, welche Möglichkeiten er bei belästigenden Anrufen bietet.
- Hol dir Unterstützung. Belästigung belastet. Die Opferhilfe-Beratungsstellen der Kantone beraten kostenlos und vertraulich; Informationen findest du bei der Opferhilfe Schweiz. Wer einfach reden möchte, erreicht Die Dargebotene Hand unter 143, Kinder und Jugendliche Pro Juventute unter 147.
Und wenn ich schon geantwortet oder mitgespielt habe?
Das ist kein Grund, auf eine Anzeige zu verzichten. Viele Menschen versuchen zuerst, die Sache selbst zu klären. Hör jetzt auf zu antworten, sammle ab sofort alle Beweise und erzähl bei der Polizei offen, wie der Kontakt verlaufen ist. Hast du der Person persönliche Daten wie deine Adresse gegeben, sag das ebenfalls, damit die Polizei die Gefahr einschätzen kann.
Häufige Fragen
Ich weiss nicht, wer anruft, es ist immer eine unterdrückte Nummer. Kann ich trotzdem Anzeige erstatten? Ja. Du kannst Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Deine Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit helfen den Behörden, die Anrufe zuzuordnen.
Soll ich meine Nummer wechseln? Das kann eine Lösung sein, wenn alles andere nicht hilft. Sichere vorher alle Beweise und gib die neue Nummer nur an Menschen weiter, denen du vertraust.
Darf ich die Anrufe aufzeichnen? Vorsicht: Ein Gespräch ohne Einwilligung der anderen Person aufzunehmen, ist in der Schweiz grundsätzlich strafbar (Art. 179ter StGB). Dokumentiere lieber schriftlich und bewahre Nachrichten und Combox-Aufnahmen auf, die dir hinterlassen wurden. Frag im Zweifel die Polizei, welche Beweise sie braucht.
Und wenn es stumme Anrufe sind, ohne jemanden am anderen Ende? Oft stecken automatische Wählsysteme dahinter, die Nummern testen. Kommen sie regelmässig von derselben Nummer oder zu auffälligen Zeiten, dokumentiere sie wie jede andere Belästigung.
Zusammengefasst
Wiederholte Anrufe trotz klarem Nein sind kein Schicksal. Antworte nicht mehr, dokumentiere alles, blockiere, informiere dein Umfeld und stell Strafantrag bei der Kantonspolizei. Bei Gefahr wähle 117. Und wenn eine Nummer dich belästigt, melde sie im Verzeichnis der Spam-Nummern von NoCall.
Quellen und Prüfung
Geprüft:
- Suisse ePolice
- Opferhilfe Schweiz
- Ruhe vor unerbetenen Werbeanrufen - BAKOM
- Betrug - Schweizerische Kriminalprävention
Nummerierung, Anbieterwerkzeuge und Meldeverfahren können sich ändern. Prüfen Sie sensible Schritte bei der verlinkten offiziellen Stelle.
Artikeldetails
Redaktionelle Inhalte, von NoCall geprüft, mit praktischem Kontext zum Erkennen verdächtiger Anrufe und Nachrichten.
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